Die betriebliche Gruppenunfallversicherung können Arbeitgeber für ihre Beschäftigten und Vereine für ihre Mitglieder abschließen. Sie ist eine Möglichkeit für Unternehmer, über attraktive Zusatzleistungen Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Der Schutz gilt in der Regel sowohl bei beruflichen als auch privaten Unfällen. Viele Versicherer gestatten es, auch einzelne Personengruppen oder ausgewählte Risiken abzusichern, z. B. den Schutz auf leitende Angestellte oder auf Wegeunfälle zu beschränken. Zudem profitieren die Versicherungsnehmer von Rabatten und Steuervorteilen.
Steuerliche Behandlung
Wenn der Mitarbeiter einen direkten Anspruch aus der Versicherung hat und der Durchschnittsbeitrag kleiner als 77,50 Euro ist, dann dürfen 20 Prozent des Beitrages steuerfrei und 80 Prozent (entspricht 62 Euro) pauschal versteuert werden.
Wenn der Beitrag größer als 77,50 Euro ist, dann sind 20 Prozent steuerfrei und 80 Prozent nach Nettolohnverfahren zu versteuern. Wenn der Versicherer nun an die versicherte Person im Leistungsfall leistet, ist dies Leistung steuerfrei!
Wenn der Mitarbeiter keinen direkten Anspruch an die Versicherung hat, dann sind diese Beiträge selbstverständlich steuerfrei, die Kosten laufen in die Betriebsausgaben. Der Versicherer leistet an den Versicherungsnehmer (Arbeitgeber). Der Arbeitgeber leistet nun an den Mitarbeiter, dabei bleiben diese Leistungen bilanzneutral. Das heißt, im Leistungsfall wird nicht die Leistung selbst einkommenssteuerpflichtig, sondern nur der zuvor gezahlte Lohn in Höhe der vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge bis zur maximalen Höhe der Versicherungsleistung.